Im Juni 2014 beschloss der Hauptausschuss des Österreichischen Nationalrats einstimmig die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Thema "Würde am Ende des Lebens". Diese Kommission hat die Aufgabe, die Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen und des sozialen Grundrechts auf würdevolles Sterben zu prüfen. Auch die Themen Hospiz- und Palliativversorgung sowie die Patientenverfügung stehen zur Debatte.
In diesem Zusammenhang wollen wir an den Brief von Kardinal König erinnern, den er am 14. Jänner 2004 – zwei Monate vor seinem Tod – an den Justizminister und an alle Mitglieder des Präsidiums und des Ausschusses 4 (Grundrechte) des Österreich-Konvents geschrieben hat.
Vortrag von Kardinal König bei einem Internationalen Symposium "In Geborgenheit sterben und leben" der "Internationalen Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand" am 25. Mai 2001 im Kleinen Festsaal der Universität Wien.